Leitfaden Bildungs- und Teilhabepaket

Sehr geehrte Eltern,

das seit dem 1. April 2011 existierende Bildungs- und Teihabepaket für Kinder und Jugendliche ist noch nicht ausgeschöpft. Hier die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Ohne Antrag keine Leistungen!

Ausgangsvoraussetzungen sind:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfänger von Kinderzuschlag
  • Empfänger von Wohngeld
  • Asylbewerber

Folgende Leistungen können beantragt werden, wenn eine Antragsvoraussetzung vorliegt.

  • Aufwendungen für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der SchülerInnen
  • Lernförderung/ Nachhilfe (in der Regel maximal 35 Zeitstunden pro Schuljahr)
  • Monatliches Budget von 15,00 € für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote

Wichtig noch zu wissen:

Anträge für Klassenfahrten müssen frühzeitig beantragt werden. Falls Leistungen schon beantragt bzw. bereits genehmigt wurden, den Weiterbewilligungsantrag nicht vergessen! Alle Anträge sowie nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepacket finden sie unter folgendem Link.

E-Mail: j.sprave@vabw.de