Leitfaden Bildungs- und Teilhabepaket
Sehr geehrte Eltern,
das seit dem 1. April 2011 existierende Bildungs- und Teihabepaket für Kinder und Jugendliche ist noch nicht ausgeschöpft. Hier die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Ohne Antrag keine Leistungen!
Ausgangsvoraussetzungen sind:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Empfänger von Sozialhilfe
- Empfänger von Kinderzuschlag
- Empfänger von Wohngeld
- Asylbewerber
Folgende Leistungen können beantragt werden, wenn eine Antragsvoraussetzung vorliegt.
- Aufwendungen für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der SchülerInnen
- Lernförderung/ Nachhilfe (in der Regel maximal 35 Zeitstunden pro Schuljahr)
- Monatliches Budget von 15,00 € für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote
Wichtig noch zu wissen:
Anträge für Klassenfahrten müssen frühzeitig beantragt werden. Falls Leistungen schon beantragt bzw. bereits genehmigt wurden, den Weiterbewilligungsantrag nicht vergessen! Alle Anträge sowie nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepacket finden sie unter folgendem Link.
E-Mail: j.sprave@vabw.de
