Leitfaden Bildungs- und Teilhabepaket

Sehr geehrte Eltern,

das seit dem 1. April 2011 existierende Bildungs- und Teihabepaket für Kinder und Jugendliche ist noch nicht ausgeschöpft. Hier die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Ohne Antrag keine Leistungen!

Ausgangsvoraussetzungen sind:

Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Empfänger von Sozialhilfe
Empfänger von Kinderzuschlag
Empfänger von Wohngeld
Asylbewerber

Folgende Leistungen können beantragt werden, wenn eine Antragsvoraussetzung vorliegt.

Aufwendungen für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der SchülerInnen
Lernförderung/ Nachhilfe (in der Regel maximal 35 Zeitstunden pro Schuljahr)
Monatliches Budget von 15,00 € für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote

Wichtig noch zu wissen:

Anträge für Klassenfahrten müssen frühzeitig beantragt werden. Falls Leistungen schon beantragt bzw. bereits genehmigt wurden, den Weiterbewilligungsantrag nicht vergessen! Alle Anträge sowie nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepacket finden sie unter folgendem Link.

E-Mail: j.sprave@vabw.de